Vereine, Initiativen und Engagierte sind aufgerufen, für das
Wurzener Land aktiv zu werden. Bewerben Sie sich für eine Unterstützung für Ihrer Projekte, Ideen und Aktionen aus Mitteln des Demokratieprojektes „Weltoffenes Sachsen – weltoffenes Wurzener Land“:
Im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes, gemäß der Förderrichtlinie „Weltoffenes Sachsen“, stehen insgesamt 25.000 Euro in 2023 für Projekte und Initiativen in den vier Partnerkommunen zur Verfügung. Diese sollen das Engagement der Region für Gemeinsinn und Demokratie erlebbar machen. Ausdrücklich geht es dabei darum, die Kooperation zwischen den Vereinen, die Vielfalt der Aktiven und die Verstetigung des Engagements zu fördern. Ein Beitrag zur diesjährigen Kampagne „Vielfältiges Wurzener Land“ ist der Förderschwerpunkt. Auch mit Blick auf die Förderrichtlinie, handelt es sich dabei um ausschließende Bedingungen.
Bedingungen für die Beantragung von Fördermitteln für Projekte / Aktionen:
- Beschreibung der inhaltlichen Ziele, gemäß den Zielen des Demokratieprojektes, d.h. das Projekt dient vorrangig mehreren dieser Aspekte:
- der Aktivierung eines größeren Teils der Bürgerschaft für die demokratische Beteiligung an der Gestaltung der Zukunft des Wurzener Landes
- der Stärkung der Selbstorganisation zur Meinungsfindung und Ideenumsetzung
- der Unterstützung vorhandenen Engagements
- der Förderung weiterer Kompetenzen
- dem Gegenstand (Punkt II) der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen vom 10. März 2020
- Das Projekt ist innerhalb des Jahres 2023 umsetzbar.
- Es handelt sich nicht um eine Investition.
- Es liegt eine Grobkalkulation der Kosten und der Finanzierung vor.
- Es werden Eigenleistungen bzw. weitere Finanzierungsquellen nachgewiesen.
Zum Verfahren:
- Prüfung der Anträge durch das Projektteam bis Mitte April
- Diskussion im Beirat
- Zuschlag erfolgt Mitte Mai 2023 durch die Bürgermeister des Wurzener Landes
- Präsentation der Projekte im Rahmen der Aktionsraumkonferenz am 15. Mai 2023
Die zu prüfenden Kriterien sind:
- Projekt trägt zur Stärkung des Zusammenhaltes in der Kommune / Region bei
- Projektinhalte entsprechen dem Gegenstand der aktuellen WOS-Förderrichtlinie
- Kooperation mit Dritten, d.h. mit anderen Vereinen / Personengruppen / Gemeinden werden gepflegt
- die Aktion wird umfänglich kommuniziert / beworben
- das Projekt dient der Verstetigung der Arbeit des Antragstellers
- das Projekt ist geeignet neue Unterstützer / Vereinsmitglieder zu akquirieren (neue Ideen der Vereinsarbeit)
- Nachweis weiterer Mittel (inkl. Sachleistungen)
Vorrangig sollen die Projekte umgesetzt werden, die die meisten dieser Kriterien erfüllen.
Bitte reichen Sie ihre Anträge bis zum 15.04.2023 per E-Mail bei Ihrer Kommune oder im Bedarfsfall schriftlich ein (Formulare erhalten Sie in den Sekretariaten der Bürgermeister der vier Kommunen).
Es werden auch Ideenskizzen, die noch nicht alle Mindestbedingungen erfüllen, angenommen, falls noch ein weiterer Abstimmungsbedarf erforderlich ist. Fortsetzungsprojekte sind zulässig.
In jedem Fall muss mindestens ein aussagekräftiges Foto mit beigelegt werden, mit dem dann in der Aktionsraumkonferenz für das Projekt geworben wird.
Zentral werden die Anträge über c.hanspach@wurzen.de angenommen. An diese Mailadresse können auch Nachfragen gerichtet werden. Verständnisfragen können Sie bitte auch an das Projektteam unter 0172/7935986 richten.