Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen oder den Gegenstand des Gewerbes maßgeblich verändern, müssen Sie das in der Gewerbeabteilung des zuständigen Ordnungsamtes anzeigen.
Die Gewerbeabmeldung kann entweder schriftlich auf einem Vordruck (§ 1 Satz 1 Nr.3 Gewerbeanzeigenverordnung)) oder mit einem gültigen Ausweis direkt bei der für Sie zuständigen Gewerbebehörde, in der Regel ist das das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, vorgenommen werden.