Wurzener Land

Gewerbeanmeldung

Allgemeine Informationen

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

An wen muss ich mich wenden?
Friedrich-Ebert-Str. 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-150
Telefax03425 8560119
E-Mail: b.wagner@wurzen.de
Homepage: ww­w.wur­zen.de
Mo., Fr. 9-12 Uhr
Di. 9-12 Uhr + 13-18 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 9-12 Uhr + 13-16 Uhr


 

Zuständige Stelle

-Gewerbeangelegenheiten- Stadtverwaltung Wurzen

Bitte beachten Sie die notwendige Terminabsprache!

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine schriftliche Gewerbeanmeldung kann auf folgende Unterlagen nicht verzichtet werden. Sie sind der Gewerbeanmeldung beizufügen:

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
  • bei ausländischen Gewerbebetreibenden: eine Kopie der für angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • bei juristischen Personen: bei Eintragung im Handelsregister kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges oder ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertag (bei einer GmbH&Co.KG wird der Handelsregistereintrag oder Komplementär-GmbH benötigt
  • bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages/Gründungsurkunde
  • bei ausländischen juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
  • bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Kopie der Handwerkskarte oder Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe
  • bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession; ggf. werden weitere Unterlagen abgefordert
Welche Gebühren fallen an?
  • Gewerbeanmeldung zwischen 30 bis 50 Euro
Zahlungsarten
  • Barzahlung, EC-Karte
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gewerbeanmeldung ist bei Aufnahme des Gewerbebetriebes gleichzeitig vorzunehmen.

Anträge / Formulare
  • Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
  • Gewerbeanzeigenverordnung § 1Satz 1 Nr. 3
Unterstützende Institutionen
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
Bemerkungen
  • Die Gewerbeanmeldung ist lediglich eine einseitige Willenserklärung, also eine Anzeige der Tätigkeitsaufnahme.
  • Sie ersetzt keine Erlaubnis. Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe ist für den Beginn der Tätigkeit zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis notwendig.
  • Sie ersetzt auch keine sonstigen Genehmigungen nach anderen Rechtsgebieten, z. B. Baurecht.
Zurück

Mobil Navigation