Wurzener Land

Gewerbeabmeldung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen oder den Gegenstand des Gewerbes maßgeblich verändern, müssen Sie das in der Gewerbeabteilung des zuständigen Ordnungsamtes anzeigen.

Die Gewerbeabmeldung kann entweder schriftlich auf einem Vordruck (§ 1 Satz 1 Nr.3 Gewerbeanzeigenverordnung)) oder mit einem gültigen Ausweis direkt bei der für Sie zuständigen Gewerbebehörde, in der Regel ist das das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, vorgenommen werden.

An wen muss ich mich wenden?
 

Persönliche Vorsprachen in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung innerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten möglich. Prüfen Sie, ob ein persönlicher Behördentermin notwendig ist oder ob Sie Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail klären können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner 03425-8560150 oder b.wagner@wurzen.de.

 

Zuständige Stelle

Gewerbeamt Stadt Wurzen

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Welche Gebühren fallen an?
  • Gewerbeabmeldung 15 Euro
Zahlungsarten
  • Barzahlung, EC-Karte
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gewerbeabmeldung ist bei Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen.

Anträge / Formulare
  • Gewerbe-Abmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Bemerkungen

Hinweis

Der Vordruck ist vollständig und gut lesbar maschinell oder in Druckbuchstaben auszufüllen. Bei persönlicher Vorsprache im Amt erfolgt die maschinelle Abmeldung sofort.

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