Wurzener Land

Veterinäramt untersagt Geflügelmärkte und Ausstellungen

Um das hohe Risiko der Weiterverbreitung der Geflügelpest zu verhindert, erlässt das Landratsamt eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung. Damit sind Geflügelausstellungen, Vogelbörsen und -märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, im Landkreis Leipzig bis auf Widerruf verboten.

Meldung vom 11.11.2025
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