Auslöser waren unter anderem mehrere Schreiben des Vereinsvorstands an externe Stellen und politische Gremien. Darin erhob der Verein erhebliche Vorwürfe gegen die Stadt Wurzen. Unter anderem entstand der Eindruck, die Stadt handele rechtswidrig und übe unzulässigen Druck auf den Verein aus. Die Empfänger dieser Schreiben, darunter auch der Landrat, wurden zudem zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins eingeladen, um die Situation zu erörtern.
Aus Sicht der Stadtverwaltung wurden die zugrunde liegenden Sachverhalte in den Schreiben jedoch unvollständig, verzerrt und in wesentlichen Punkten unzutreffend dargestellt. Auch die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sahen darin eine erhebliche Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses. Die Darstellungen waren aus ihrer Sicht geeignet, das Ansehen der Stadt Wurzen zu schädigen und Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwaltung der betreffenden Kleingartenflächen zu wecken.
Besonders kritisch bewertet die Stadt auch, dass Vertreter der Verwaltung nicht zu dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen wurden. Damit fehlte die Möglichkeit, die Vorwürfe einzuordnen, Sachverhalte richtigzustellen und einzelne Entscheidungen zu erläutern. Ein offener Austausch, bei dem beide Seiten ihre Positionen hätten darlegen können, fand somit nicht statt. Dieses Vorgehen widerspricht dem für die Durchführung des Verwaltungsvertrages erforderlichen Mindestmaß an loyaler Zusammenarbeit. Insgesamt hat der Verein durch dieses Verhalten die aus dem Verwaltungsvertrag folgenden Rücksichtnahme-, Loyalitäts-, Abstimmungs- und Kooperationspflichten ignoriert.
Für die Stadt ist eine vertrauensvolle und faire Zusammenarbeit jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Verwaltung ihrer Kleingartenflächen.
Nach Auffassung der Stadt hat der Verein gegen diese Pflichten in schwerwiegender Weise verstoßen. Eine Fortsetzung des Verwaltungsvertrages ist deshalb nicht mehr zumutbar.
Bestehende Pachtverträge bleiben unverändert
Für die betroffenen Kleingärtner besteht kein Grund zur Sorge um ihre Parzellen. Die fristlose Kündigung betrifft ausschließlich den Verwaltungsvertrag zwischen der Stadt Wurzen und dem Kleingartenverein „Sonnenblick“. Die bestehenden Pachtverträge zwischen der Stadt und den einzelnen Kleingärtnern bleiben davon unberührt und gelten unverändert weiter.
Auch beim Pachtzins gibt es Sicherheit: Die Stadtverwaltung versichert, dass der Pachtzins für kleingärtnerisch genutzte Parzellen auf städtischem Grund und Boden bis mindestens zum Jahr 2040 nicht erhöht wird.
Stadt informiert Pächter persönlich
Der Stadtverwaltung und den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses ist bewusst, dass die Entscheidung Fragen und möglicherweise auch Unsicherheiten bei den betroffenen Kleingärtnern auslöst. Insbesondere dürfte viele beschäftigen, wie die Verwaltung ihrer Kleingartenanlagen künftig organisiert wird und welche praktischen Auswirkungen die Kündigung hat.
Deshalb setzt die Stadt auf eine frühzeitige und direkte Information. Alle betroffenen Pächter sollen aus erster Hand erfahren, welche Gründe zu der Entscheidung geführt haben und wie es nun weitergeht. Gleichzeitig möchte die Stadt Gelegenheit geben, Fragen zu stellen und offene Punkte persönlich zu klären.
Dazu lädt die Stadt Wurzen alle betroffenen Kleingartenpächter der Kleingartenanlagen „Sonnenblick“, „Roitzscher Siedler I“ und „Roitzscher Siedler II“ zu einer Informationsveranstaltung ein.
Informationsveranstaltung für betroffene Kleingartenpächter
- Datum: Dienstag, 10. November 2026
- Uhrzeit: 18:00 Uhr
- Ort: Kulturhaus Schweizergarten, Wurzen
Alle Pächter der betroffenen Kleingartenanlagen sind herzlich eingeladen.
Um die Veranstaltung besser planen und ausreichend Platz für alle Interessierten vorsehen zu können, bittet die Stadtverwaltung nach Möglichkeit um eine Anmeldung bis zum 9. November 2026 unter folgendem Link: https://www.eventbrite.de/e/info-veranstaltung-kgv-sonnenblick-wurzen-tickets-2003976569866?aff=oddtdtcreator
Die Anmeldung ist freiwillig und nicht verbindlich. Selbstverständlich können auch Pächter ohne vorherige Anmeldung an der Informationsveranstaltung teilnehmen.