Mit der Option Direktversand wird das Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben. Voraussetzung ist, dass der Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde am Wohnsitz gestellt wurde stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. So läuft es ab: Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG sendet per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich. Die Sendung wird ausschließlich dem Antragsteller/der Antragstellerin persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen sich diese gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sollte der Empfangende zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause sein, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Wird das Dokument innerhalb dieser Frist nicht abgeholt, wird es an die zuständige Behörde weitergeleitet und dort bis zur Abholung aufbewahrt.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
- Bei Personalausweisen/elektronischen Aufenthaltstiteln)/eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.
- Reisepässe) können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
- Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
- Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.
- Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
- Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen.
- Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Ausweisdokumente.
- Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
- Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung.