Wurzener Land

Keine Wahlwerbung vor den Wahllokalen

Das sächsische Komunalwahlgesetz regelt in Paragraph 17, dass in den Wahllokalen und auch in unmittelbarem Umfeld während des Wahlvorgangs keine Wahlwerbung gemacht werden darf. Banner und Plakate, die jetzt vielleicht noch im definierten Abstandsbereich hängen, müssen entfernt werden. Auch beklebte Pkw dürfen nicht vor den Wahllokalen parken.

Meldung vom 09.06.2022
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