© Holger Lang / pixelio.deUm den Wahlvorständen hier zu ermöglichen, auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu achten, wird es am kommenden Sonntag ein Parkverbot vor den Wahllokalen geben. "Wir haben uns für einen Abstand von 10 Metern entschieden. Damit ist das Wahllokal für die Wahlberechtigten immer noch gut erreichbar und wir halten die gesetzlichen Vorschriften ein", so Kristin Pregel, Vorsitzende des Gemeindewahlvorstandes. Es sei in diesem Jahr besonders auffällig, dass Wahlwerbung nicht nur über Plakate und Banner, sondern vielfach mit großflächiger Wahlwerbung auf Pkws gemacht wird. Auch die kleinen Wahlwerbe-Aufklebern auf den Heckscheiben sind als Wahlwerbung zu qualifizieren.
"Die Rechtsprechung sieht den unmittelbaren Zugang bei einem Abstand von 10 bis 20 m gegeben. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ist dieser Bereich auch von den oben beschriebenen Fahrzeugen frei zu halten. Die jeweilige Beschilderung wird am Freitag erfolgen.
"Die Rechtsprechung sieht den unmittelbaren Zugang bei einem Abstand von 10 bis 20 m gegeben. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ist dieser Bereich auch von den oben beschriebenen Fahrzeugen frei zu halten. Die jeweilige Beschilderung wird am Freitag erfolgen.
Zu beachten sei weiterhin, dass § 4 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung der Stadt Wurzen hier nicht anwendbar ist, da Parken mit einem Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum keine Sondernutzung im Sinne der Satzung darstellt. "Die dort verbriefte Bannmeile von 100m gilt damit im vorliegenden Fall nicht", sagt Kristin Pregel.