Auf der Suche nach geeigneten Wohnraum hat der Landkreis bereits Kontakt mit den kommunalen Wohnungsunternehmen aufgenommen. Es werden aber auch private Vermieter gebeten, sich unter Angabe der Kontaktdaten, der Wohnungsgröße, der Anzahl der Zimmer und ob bereits eine Ausstattung vorhanden ist, zu melden.
Hinweis: Wer Fragen hat Hilfe anbietet oder sucht, kann sich gern an die Stadt Wurzen wenden. Am besten per Email an c.hanspach@wurzen.de. Wir melden uns, bündeln und reichen es dann an die Stellen im Landkreis weiter. Das entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort, wenn nicht zig einzelne Anrufe und Fragen eingehen.
Allgemeine Rechtslage zum Aufenthalt
Hinsichtlich des Rechtsstatus der Vertriebenen ist davon auszugehen, dass der Europäische Rat am Donnerstag, 03.03.2022 eine Einordnung trifft, wonach die Vertriebenen nach entsprechender Registrierung einen Aufenthaltstitel (Aufnahmeanordnung) über ein Jahr nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten, der ihnen zugleich die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vermittelt. Den Landkreisen als untere Unterbringungsbehörde steht danach einen anteiligen Kostenausgleich nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz zu.
Entscheidend für diesen Aufenthaltstitel ist jedoch die Registrierung, die nach gegenwärtigem Stand durch die Landesdirektion Sachsen im Rahmen der Erstaufnahme realisiert werden soll.
Daneben können sich Vertriebene jedoch auch ohne Registrierung visafrei für drei Monate in der europäischen Union aufhalten. Damit verbunden sind dann keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Menschen müssen im Falle des Visums selbst für ihre Krankenversicherung und den Lebensunterhalt aufkommen. Aufgrund der aktuellen Lage ist davon auszugehen, dass für die meisten Vertriebenen der Status über die geplante Aufnahmeanordnung anzustreben sein wird.
Angebote für Wohnungen
Wer Wohnungen für vertriebene Menschen aus der Ukraine dauerhaft zur Verfügung stellen kann, wendet sich bitte ebenfalls an das Ausländeramt, die die Registrierung koordiniert.
Wichtig ist, dass es sich hierbei um abgeschlossene Wohneinheiten handeln muss. Die Kosten der Unterkunft werden maximal im Rahmen der geltenden Kosten der Unterkunft (KdU-Sätze des Landkreises Leipzig(PDF, 1,0 MB)) durch das Ausländeramt übernommen, sobald ein Mietvertrag unterzeichnet ist. In diesen Fällen kann ein Antrag auf Wohnungserstausstattung gestellt werden, sofern nicht bereits vorhanden.
Eine Kostenzusicherung aufgrund eigener Initiativen kann leider nicht vor einer Prüfung des Einzelfalls erfolgen.
Wohnungsangebote richten Sie bitte an: unterbringung.asyl@lk-l.de
Wir bitten um Angabe folgender Punkte:
- Name, Vorname des Anbieters:
- Kontaktdaten des Anbieters (Telefon und E-Mail):
- Größe / qm der Wohnung:
- Anzahl der Zimmer:
- Ausstattung vorhanden? Ja / Nein
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausländeramtes bzw. beauftragten Dritten kommen dann zur gegebenen Zeit auf den Anbieter zu. Aufgrund der Fülle der Aufgaben kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Es erfolgt in jedem Falle eine Rückmeldung zum Angebot.
Geldspenden für überregionale Hilfe
Der Wunsch zu helfen, ist sehr groß. Der Landkreis Leipzig hat entschieden, keine eigene Spendenaktion zu starten. Einige Städte und Gemeinden im Landkreis haben sich jedoch für eigene Aktionen entscheiden. Die Informationen dazu finden Sie meist auf den Webseiten der Kommune.
Viele weiteren Organisationen und Hilfswerke rufen bereits zu Spenden auf, z.B.:
Aktion Deutschland hilft e.V. – Bündnis deutscher Hilfsorganisationen
www.aktion –deutschland-hilft.de
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Spenden-Stichwort: Nothilfe Ukraine
Deutsches Rotes Kreuz
www.drk.deIBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine
Ärzte ohne Grenzen e.V.
www.aerzte-ohne-grenzen.de
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE72 3702 0500 0009 7097 00
UNO-Flüchtlingshilfe
www.uno-fluechtlingshilfe.de/
Sparkasse Köln Bonn
IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50
Seriöse Organisationen finden Sie auch auf der Webseite es Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), das ein Prüfsiegel für sichere Spenden vergibt.
Geldspenden für Unterstützung in der Region
Die Stadt Wurzen unterstützt die Partnerstadt Milicz bei der Versorgung und Unterbringung der dort zahlreich angekommenen Vertriebenen. In Milicz bestehen direkte Kontakte in die ukrainisch-polnischen Grenzregionen, auch dort werden die finanziellen Mittel eingesetzt. Sobald im Wurzener Land Flüchtlinge in Größenordnungen zu versorgen sind, werden Geldspenden auch hier verantwortungsvoll eingesetzt.
Spenden bitte an:
Bankverbindung Stadt Wurzen
IBAN: DE49860502001020007075
BIC: SOLADES1GRM
Sparkasse Muldental
Kennwort: Ukraine
Kostenfreie Beförderung im MDV-Gebiet
Kostenfreie Beförderung für ukrainische Flüchtende im MDV-Gebiet (Stand 02.03.2021)
Die im MDV zusammengeschlossenen Nahverkehrsunternehmen werden ab sofort Flüchtende aus der Ukraine kostenfrei befördern. Damit folgt der MDV der Empfehlung des Branchenverbandes VDV, welche gestern Abend veröffentlicht wurde. Sie finden die Meldung hier: https://www.vdv.de/presse.aspx?id=f5631ab5-59eb-425d-836d-c8a55b2581df&mode=detail
Die MDV-Geschäftsführung hat sich heute Vormittag in einer ad hoc Videokonferenz mit allen Nahverkehrsunternehmen im MDV dazu besprochen. Flüchtende aus der Ukraine können kostenfrei S-Bahnen, Züge, Straßenbahnen und Busse im gesamten MDV-Gebiet sowie die S-Bahnen und Züge im MDV-Nordgebiet nutzen und müssen dafür lediglich ein Ausweisdokument vorzeigen. Die Regelung gilt bis auf Weiteres. Die Information wird gegenwärtig an die Fahr- und Servicepersonale durchgestellt.
Unterstützung für die Unterbringung
Alle aus der Ukraine Geflüchtete, die hier keine Unterkunft haben, werden an die Aufnahmeeinrichtung
Mockau III in 04356 Leipzig, Graf-Zeppelin-Ring 6 weitergeleitet. Dort kann unter anderem eine die offizielle Registrierung erfolgen. Auch Privatpersonen, die den Transport von geflüchtete Menschen übernommen haben und keine Unterkunft bereitstellen können, sollen bitte die Aufnahmeeinrichtung in Mockau
ansteuern. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden sie sich bitte ebenfalls an unterbringung.asyl@lk-l.de; Telefon: 03433 241 4720
Welche Regelungen gibt es für Ukrainer, die jetzt schon hier sind?
Vertriebene,die bereits im Landkreis Leipzig angekommen sind, werden gebeten sich zu melden.
Für diejenigen Menschen aus der Ukraine, die sich bereits jetzt als Vertriebene in unserem Landkreis aufhalten, ist das Prozedere der Registrierung noch nicht geklärt.Damit dennoch ein Überblick über die hier angekommenen Personen geschaffen werden kann und der weitere Informationsfluss auf direktem Weg möglich wird, sollen sich die Betroffenen an folgender E-Mail-Adresse anmelden: statusangelegenheiten@lk-l.de
Wir bitten um Angabe folgender Punkte:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Tag der Einreise nach Deutschland
- Aktueller Aufenthaltsort: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
- Aktuelle Erreichbarkeit per Telefon
- Aktuelle Erreichbarkeit per Mail
- Ggf. Kontaktperson mit Erreichbarkeit für Rückfragen
Bitte beachten: Es handelt sich hierbei noch nicht um die offizielle Erstregistrierung! Diese wird später noch erforderlich.
Wer ist für die Vertriebenen zuständig?
Im Landkreis Leipzig ist für die Vertriebenen aus der Ukraine zuständig
Ausländeramt des Landkreis Leipzig
Bahnhofstraße 5, Gebäude 42, 04668 Grimma oder
Außenstelle: Stauffenbergstraße 4, Haus 4, 04552 Borna
Tel: 03433 241 1701
Bekomme ich Miete für den zur Verfügung gestellten Wohnraum?
Die Kosten der Unterkunft können müssen sich an den geltenden KdU-Sätzen des Landkreises orientieren. Das Ausländeramt wird die Mietverträge mit den Vermietern abschließen und die Schutzsuchenden unterbringen.
Ich habe schon Flüchtlinge aufgenommen... wie weiter?
Wer Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich aufnimmt, sollte diese Menschen darüber informieren, dass diese sich beim Ausländeramt des Landkreis Leipzig anmelden unter registrierung.ukraine@lk-l.de. Benötigt werden Name, Geburtsdaten und Geburtsort, Tag der Einreise nach Deutschland, die aktuellen Kontaktdaten per Telefon und Mail sowie ggf. eine Kontaktperson für Rückfragen. Diese Meldung ist wichtig, damit die vertriebenen Menschen über einen direkten Draht mit weitere Informationen und auch finanzielle Unterstützung erhalten können.
Kann ich Flüchtlinge auch in einem Gästezimmer unterbringen?
Wenn die Unterbringung z.B. im Gäste- oder im leerstehenden Kinderzimmer organisiert wird, ist dies als private Nachbarschaftshilfe zu verstehen. Die Kosten hierfür können nicht durch den Landkreis übernommen werden. Die Unterbringung auf eigene Initiative ist nur als Übergangslösung zu verstehen und kann eine dauerhafte Lösung in der Regel nicht ersetzen.
Kann ich privaten Wohnraum zur Verfügung stellen?
Es werden aber private Vermieter gebeten, sich unter Angabe der Kontaktdaten, der Wohnungsgröße, der Anzahl der Zimmer und ob bereits eine Ausstattung vorhanden ist, zu melden unter: unterbringung.asyl@lk-l.de
Wichtig ist, dass es sich dabei um dauerhafte Angebote und auch um abgeschlossene Wohneinheiten handelt.
Was ist mit Flüchtlingen, die keine Unterkunft finden?
Alle aus der Ukraine Geflüchtete, die hier keine Unterkunft haben: Suchen Sie bitte die Aufnahmeeinrichtung Mockau III in 04356 Leipzig, Graf-Zeppelin-Ring 6 auf oder wenden sich an unterbringung.asyl@lk-l.de; Telefon: 03433 241 4720 an das Ausländeramt im Landkreis Leipzig.
Auch Privatpersonen, die den Transport von geflüchtete Menschen übernommen haben und keine Unterkunft bereitstellen können, sollen bitte die Aufnahmeeinrichtung in Mockau ansteuern. Dort kann unter anderem ein erster Gesundheitscheck sowie die offizielle Registrierung erfolgen. Ein möglichst geordnetes Verfahren hilft den geflüchteten Menschen schnell und zuverlässig Hilfe und Unterstützung zu bekommen.
Deutschkurse und Arbeitsaufnahme
Aktuell bereitet der Landkreis in Kooperation mit der Volkshochschule des Landkreises Deutschkurse vor.
Arbeitsaufnahme
Geflüchtete mit dem vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz dürfen arbeiten, wenn
das Ausländeramt den Aufenthaltstitel erteilt hat und dies dort vermerkt wurde. Dies soll nach jetziger Kenntnis generell so erfolgen. Die genaue Umsetzung ist allerdings noch nicht geklärt. Der Landkreis steht im Kontakt mit der Arbeitsagentur, diese benennt uns einen Ansprechpartner vor Ort.
Gibt es eine zentrale Hotline, auf der ständig jemand erreichbar ist?
Ab 14.03.2022 wird eine zentrale Hotline unter der Telefonnummer 03433 241 5574 geschaltet, die von
8 – 15 Uhr alle Anfragen bündeln und kanalisieren wird.
Weitere Informationen, ständig aktualisiert sind auf der Webseite des Landkreises zu finden unter
https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html
Können sich die Vertriebenen eine eigene Wohnung suchen?
Sein die vertriebenen Menschen hier angemeldet und haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, können diese selbst eine geeignete Wohnung suchen und anmieten, dabei
ist der Richtwert für die Kosten der Unterkunft zu beachten. Vor Abschluss des Mietvertrags ist die Zustimmung des SG Asylleistung einzuholen, hierbei wird Angemessenheit der Kosten der Unterkunft geprüft.
Können ukrainische Vertriebene ein Konto eröffnen?
Hierfür reicht bei den Sparkassen zunächst der Reisepass und die Anmeldebestätigung des Ausländeramtes bzw. Anmeldung bei Einwohnermeldeamt aus. Das Ausländeramt will eine Schnittstelle zu den Meldeämtern nutzen, um den Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren. Dies wird jedoch noch etwas dauern.
Reichen die Kapazitäten im Landkreis aus?
für die Menschen, die auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine hier ankommen, benötigen wir eine
sehr hohe Zahl an Unterkünften und Wohnungen und dies sehr schnell. Im Gespräch sind etwa 5.000
geflüchtete Menschen, die zumindest als Plangröße, im Landkreis Leipzig ankommen werden. Weil die bisher zur Verfügung stehenden Kapazitäten in Wohnungen nicht ausreichen, müssen wir auch auf Gemeinschaftsunterkünfte zurückgreifen.
Aktuell wird ein Objekt in Grimma ausgeweitet. Zudem bereiten wir das ehemalige berufliche Gymnasium in Espenhain sowie ein Objekt in Lobstädt als Gemeinschaftsunterkunft vor, die schnellst möglich in Betrieb gehen sollen. In den letzten Tagen wurden uns bereits etwa 150 Plätze in privaten Wohnungen gemeldet, die jetzt im Eiltempo gesichtet, angemietet und ausgestattet werden müssen. Es werden weiterhin dringend größere Objekte gesucht.
Was gibt es bei Kindern und Jugendlichen zur beachten?
Für allein reisende Kinder und Jugendliche sowie betreute Waisenkinder wird das Jugendamt auf die Erfahrungen und Strukturen der vergangenen Jahre zurückgreifen. Unsere Einrichtungen und Pflegefamilien
werden uns freie Plätze melden und wurden nach Ideen und Vorschlägen für eine geeignete Unterbringung und Betreuung angefragt.
Werden in der Ukraine erworbene Abschlüsse anerkannt?
Wer einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss hat, kann diesen in Deutschland anerkennen lassen.
Verfahren wird der Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Wenn der Abschluss
als gleichwertig anerkannt wird, erhalten die Antragssteller einen entsprechenden Bescheid. Auf www.anerkennung-in-deutschland.de gibt es mehrsprachige Informationen zum Verfahren. Für die sozialen Berufe ist der kommunale Sozialverband der erste Ansprechpartner.
Werden Möbel und Einrichtungsgegenstände gebraucht?
Ein großes Problem ist die Möblierung, da momentan mit 4 – 6 Lieferwochen zu rechnen ist. Wir werden
zunächst auf eigene Bestände zurückgreifen, akquirieren auf dem freien Markt und auch bei den Sozialkaufhäusern. Wer Möbel und Küchengeräte spenden möchte, kann diese beim Möbelfundus in Grimma
abgeben. Auch die Möbelbörsen in Borna, Markkleeberg und Zwenkau nehmen brauchbare Wohnungsausstattung entgegen. Sachspenden-Aktionen sind aktuell nicht geplant, da dies auf Landkreisebene logistisch und personell nicht zu leisten ist.
Wie erfolgt die Unterbringung durch das Ausländeramt?
Auf der Suche nach geeigneten Wohnraum sind wir auf Sie und die kommunalen Wohnungsunternehmen
zugegangen. Auch private Vermieter wurden gebeten, sich unter Angabe der Kontaktdaten, der Wohnungsgröße, der Anzahl der Zimmer und Ausstattung zu melden unter: unterbringung.asyl@lk-l.de. Bevorzugt soll es sich um dauerhafte Angebote und abgeschlossene Wohneinheiten handeln. Die Kosten der
Unterkunft müssen sich an den KdU-Sätzen des Landkreises orientieren. Das Ausländeramt wird dann die
Mietverträge mit den Vermietern abschließen und die Schutzsuchenden unterbringen. Für einen entsprechenden Aufruf an private Vermieter in Ihren Amtsblättern haben wir Ihnen einen kleinen Text sowie die
Tabelle mit den Kosten der Unterkunft beigefügt.
Woher bekommen die Vertriebenen finanzielle Unterstützung?
Sind die aus der Ukraine ankommenden Menschen auf finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung oder auch Unterbringung angewiesen, müssen diese sich beim Ausländeramt registrieren lassen.
Der Antrag ist als ausfüllbare PDF auf der Webseite des Landkreises Leipzig https://www.landkreis-leipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html eingestellt. Es soll im Vorfeld ausgefüllt und per
E-Mail an asylleistung@lk-l.de gesendet werden. Das Ausländeramt meldet sich für einen zeitnahen Termin für die finale Bearbeitung vor Ort.