Wurzener Land

Hinweise zur Grundsteuer ab dem 1. Januar 2026

Aus technischen Gründen ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiungen, zu bearbeiten und die erforderlichen Grundsteuermessbescheide zu erlassen. An der Behebung der technischen Störung wird prioritär gearbeitet. Dennoch ist es möglich, dass Änderungen erst nach der ersten Fälligkeit 15.02.26 erfolgen können.

Meldung vom 15.01.2026Letzte Aktualisierung: 18.01.2026
Zurück

Mobil Navigation