Um die ansässigen Unternehmen zu unterstützen, ermöglicht die Verwaltung diese unbürokratische Stundung. Der Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer ist ausgefüllt bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Grundlage ist der Beschluss des Stadtrates vom 1. Februar 2022. Das heißt, es ist wieder eine Stundung bis 30.06.2022 möglich.
Hierbei handelt es sich um die Fälligkeitstermine 15.02.2022 und 15.05.2022.
Dies betrifft auch die Jahresendabrechnungen für vorangegangene Jahre, die in dem Zeitraum vom 01.02. bis 30.06.2022 fällig werden.
Es erfolgt eine generelle Stundung ohne Einzelfallprüfung, somit entfällt die Vermögensnachweispflicht.
Darüber hinaus wird eine Ratenzahlung bis 31.12.2022 im vereinfachten Antragsverfahren ermöglicht.