Vor dem Hintergrund, dass Kosten sowohl beim Ausweishersteller als auch in den Ausweisbehörden gestiegen sind, stimmte der Bundesrats der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltEntlastVO) zu. gestiegen. Die Anpassung soll sicherstellen, dass die Arbeit der Behörden weiterhin kostendeckend erfolgen kann. Daher gelten ab dem 7. Februar folgende Gebühren: Antragstellende ab 24 Jahren zahlen 46 Euro, Antragstellende unter 24 Jahren 27,60 Euro.
Die Stadtverwaltung Wurzen weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Gebührenerhöhung keine eigene Entscheidung der Verwaltung ist, sondern eine unmittelbare Vorgabe der Bundesregierung, die umgesetzt werden muss.
Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis dafür, dass die Anpassung pflichtgemäß erfolgt.