Wurzener Land

Verkehrsrechtliche Anordnung

Allgemeine Informationen

Vor dem Beginn von (Bau-)Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragen.

Sind Arbeiten (Aufgrabungen)  im klassifizierten Netz (Kreis-, Staats- und Bundesstraßen) geplant, so ist eine Gestattung des zuständigen Baulastträgers einzuholen und mit dem Antrag einzureichen.


Dabei ist zu beachten, dass die zuständige Behörde die Anordnung mit Auflagen erteilen wird bzw. dass besondere Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten,
  • schriftlich per Post oder
  •  online.

Nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages erhält der Antragsteller im Vorfeld per E-Mail oder Fax die Genehmigung.

Das Original der Genehmigung und den Kostenbescheid erhält der Antragsteller mit der Post.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Wurzen
Untere Verkehrsbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

  • Lageplan
  • Verkehrszeichenplan
  • Regelplan
  • Umleitungsplan


Die Pläne sollen enthalten:

  • den Straßenabschnitt,
  • die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden  -anlagen,
  • die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle,
  • die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die 
  • Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und 
  • Verkehrseinrichtungen
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bearbeitungsdauer

14 Tage oder nach Vereinbarung

Rechtsgrundlage

§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Anträge / Formulare

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45  Straßenverkehrsordnung (StVO)


zuklappenAnsprechpartner/in
Maren HänseStandort anzeigen
Untere VerkehrsbehördeStadtverwaltung, Zimmer 058 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-177
Telefax: 03425 8560-139
E-Mail:
Patrick GrafStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 57 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560158
Telefax: 03425 8560158
E-Mail:
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