Wurzener Land

Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen

Sie erwarten ein Kind oder haben bereits ein Kind, sind aber nicht miteinander verheiratet und wollen nun die Vaterschaft anerkennen.


Der Vater muss hierzu die Erklärung abgeben, dass er der Vater ist und die Mutter muss dieser Erklärung zustimmen, da sonst die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam wird.

Wir empfehlen einen Termin, an dem sowohl Vater und Mutter anwesend sind.

Zuständige Stelle

-Standesamt- Stadtverwaltung Wurzen

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden, ggf. auch die ihres Kindes
  • Ggf. Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil der Kindesmutter
Welche Gebühren fallen an?

Gebühren: 30 Euro

Bemerkungen

Die Vaterschaftsanerkennung kann vor der Geburt des Kindes, im Rahmen der Geburtsbeurkundung oder nach Abschluss der Beurkundung erfolgen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Angelika BreitkreuzStandort anzeigen
StandesbeamtinStadtverwaltung, Zimmer 054 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-154
Telefax: 03425 8560-159
E-Mail: E-Mail:
Katrin ZeehStandort anzeigen
StandesbeamtinStadtverwaltung, Zimmer 056 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-155
Telefax: 03425 8560-159
E-Mail:
Ines SchubertStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 054 d // E // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560153
Telefax: 03425 8560-03425 8560-159
E-Mail:
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