Allgemeine Informationen
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und Lkw-Anhänger dürfen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht am Straßenverkehr teilnehmen ("Sonntagsfahrverbot").
Feiertage
Neben den Sonntagen gilt das Fahrverbot an den folgenden Feiertagen:
- Neujahr (01.01.)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (01.05.)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
(nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland) - Tag der deutschen Einheit (03.10.)
- Reformationstag (31.10.)
(nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)