Wurzener Land

Sonntagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung Ausnahmegenehmigung

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und Lkw-Anhänger dürfen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht am Straßenverkehr teilnehmen ("Sonntagsfahrverbot").

Feiertage

Neben den Sonntagen gilt das Fahrverbot an den folgenden Feiertagen:

  • Neujahr (01.01.)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (01.05.)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
    (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
  • Tag der deutschen Einheit (03.10.)
  • Reformationstag (31.10.)
    (nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
Verfahrensablauf

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten,
  • schriftlich per Post oder
  •  online.

Nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages erhält der Antragsteller im Vorfeld per E-Mail oder Fax die Genehmigung.

Das Original der Genehmigung und den Kostenbescheid erhält der Antragsteller mit der Post.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Wurzen
Untere Verkehrsbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Beantragung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Antrag mit Begründung (einschließlich Angaben zu den beförderten Gütern, zum Beispiel anhand der Fracht- und Begleitpapiere)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (oder Kraftfahrzeugschein), gegebenenfalls Anhängerschein
    • bei ausländischen Fahrzeugen, in deren Zulassungsdokumenten die zulässige Gesamtmasse nicht eingetragen ist: eine entsprechende amtliche Bescheinigung
  • im Falle der Be- und Entladung von Seeschiffen und Flugzeugen sowie Fahrten, bei denen eine Dringlichkeit erst geprüft werden muss: Nachweis der Erforderlichkeit des Transports während der Verbotszeit mit dem beantragten Transportmittel.
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

10,20 EUR bis 767,00 EUR (je nach Art und Umfang der Ausnahme)

 

Bearbeitungsdauer

14 Tage oder nach Vereinbarung

Rechtsgrundlage

StVO § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot


zuklappenAnsprechpartner/in
Maren HänseStandort anzeigen
Untere VerkehrsbehördeStadtverwaltung, Zimmer 058 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-177
Telefax: 03425 8560-139
E-Mail:
Patrick GrafStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 57 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560158
Telefax: 03425 8560158
E-Mail:
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