Wurzener Land

Schädlinge/Ungeziefer melden

Allgemeine Informationen

Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten, Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.

Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:

Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.

Zuständige Stelle

-Ordnungsamt- Stadtverwaltung Wurzen

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekt sind.


zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst Sicherheit und OrdnungStandort anzeigen
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen


Parkmöglichkeiten:
Gebührenfreie Parkplätze stehen Ihnen direkt am Haus der Stadtverwaltung zur Verfügung.


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