Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist nicht möglich.
Für Reisen mit Kindern gilt Folgendes:
Reisen innerhalb der EU: Für Kinder wird ein normaler Personalausweis beantragt. Dieser ist 6 Jahre gültig.
Reisen außerhalb der EU: Es muss ein elektronischer Reisepass beantragt werden. Dieser ist 6 Jahre gültig.
Hinweise:
Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in der Stadt Wurzen mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Zur Beantragung eines Personalausweises ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen.
Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.