Unter Personenstandsurkunden versteht man:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- mehrsprachige Auszüge aus Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister und/oder Lebenspartnerschaftsregister
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister und/oder Lebenspartnerschaftsregister
Achtung das Standesamt arbeitet ausschließlich mit Terminvergabe!