Wurzener Land

Personalausweis: Vorläufigen Personalausweis beantragen

Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wird dargelegt, sofort einen neuen Personalausweis zu benötigen, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist maximal 3 Monate gültig.

Der vorläufige Personalausweis muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.

Den vorläufigen Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragen.
Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich.

Der vorläufige Personalausweis dient grundsätzlich nicht als Reisedokument, wird aber in einigen Ländern als solches akzeptiert. Die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes sind zu beachten.

Voraussetzungen

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
    neu; 3,5 x 4,5 cm ohne Rand
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • 10,00 Euro
Bearbeitungsdauer
  • sofort
Was sollte ich sonst noch wissen?

Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und die Geburts- oder Eheurkunde mit.

Der abgelaufene Ausweis wird vernichtet.


zuklappenAnsprechpartner/in
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