Wurzener Land

Personalausweis

Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Alle Deutschen, die in Wurzen ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis im Bürgeramt der Stadtverwaltung beantragen.
Der Ausweis muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.

Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragen.
Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre.

Seit dem 01.11.2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Dieser ist mit einem Chip versehen und bietet neben der Funktion als amtliches Ausweisdokument folgende Zusatzfunktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion bzw. eID),
  • qualifizierte elektronische Signatur (freiwillig; muss privat beantragt werden) und
  • hoheitliche Biometriefunktion (biometrisches Passbild, Fingerabdrücke).


Ab dem 01.08.2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken zwingend erforderlich.

Voraussetzungen

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
Zahlungsarten
  • Bar, EC-Karte
Bearbeitungsdauer
  • 2 bis 3 Wochen;
  • nach Herstellung des Personalausweises wird dem Antragsteller durch die Bundesdruckerei ein PIN-Brief zugesandt, der Ausweis liegt dann i. d. R. auch zur Abholung bei der Behörde bereit
Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Verlust des Personalausweises ist umgehend der Meldebehörde persönlich mitzuteilen. Diese leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter, damit das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden kann.
Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Personalausweises der Meldebehörde mitzuteilen.
Besitzt der Personalausweis eine eingeschaltete eID-Funktion kann diese vorab auch über den Sperrnotruf Tel. 116 116 gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern.

Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und die Geburts- oder Eheurkunde mit.

Der abgelaufene Ausweis wird eingezogen.


Sollte es Ihnen durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auf Dauer unmöglich sein, die Antragstellung vorzunehmen, melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt. In diesen Fällen kann eine Befreiung von der Ausweispflicht vorgenommen werden.

Bemerkungen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, den Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte per Post zu erhalten.

Mit der Option Direktversand wird das Ausweisdokument an der Wohnungstür persön­lich übergeben. Voraussetzung ist, dass der Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde am Wohnsitz gestellt wurde stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. So läuft es ab: Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG sendet per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich. Die Sendung wird ausschließlich dem Antragsteller/der Antragstellerin persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen sich diese gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. 
Sollte der Empfangende zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause sein, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Wird das Dokument innerhalb dieser Frist nicht abgeholt, wird es an die zuständige Behörde weitergeleitet und dort bis zur Abholung aufbewahrt.

Folgende Hinweise sind zu beachten:

-        Bei Personalausweisen/elektronischen Aufenthaltstiteln)/eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.

-        Reisepässe) können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.

-        Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.

-        Bewohnerinnen aus Büsingen (Hochrhein) und Helgoland können den Direktversand-Service nicht nutzen.

-        Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.

-        Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.

-        Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen.

-        Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Ausweisdokumente.

-        Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.

-        Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.


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