„Gelber Parkausweis" (Merkzeichen G bzw. schwere Erkrankung/Operation)
Berechtigte Personenkreise:
- schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, bei denen wenigstens ein GdB von 70 alleine infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens und/oder der Lunge vorliegt
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung)
- vorübergehend Berechtigte, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalles oder nach einer schweren Operation vorübergehend, aber dennoch für einen längeren Zeitraum an so starken Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule leiden, dass ihnen vermeidbare Wege erspart werden müssen.