Wurzener Land

Nachbeurkundung von Geburten und Sterbefällen und Eheschließungen

Allgemeine Informationen

Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, ist ein Deutscher im Ausland geboren oder verstorben, so kann dieser Personenstandsfall in dem jeweiligen deutschen Register nachbeurkundet werden.

Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.

Die §§ 3 bis 7, 9, 10, 15 und 16 PStG gelten entsprechend. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Zuständige Stelle

-Standesamt- Stadtverwaltung Wurzen

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen und Urkunden zur Nachbeurkundung  vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie dazu persönlich im Standesamt nach.

Welche Gebühren fallen an?

100,00 Euro Nachbeurkundung Ehe (abweichende Gebühren bei Auslandsbeteiligung)
95,00 Euro Nachbeurkundung Geburt
75,00 Euro Nachbeurkundung Sterbefall

Bei zu beachtendem ausländischen Recht pro zzgl. 35,00 Euro

 

Zahlungsarten
  • Barzahlung, EC-Karte

zuklappenAnsprechpartner/in
Angelika BreitkreuzStandort anzeigen
StandesbeamtinStadtverwaltung, Zimmer 054 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-154
Telefax: 03425 8560-159
E-Mail: E-Mail:
Katrin ZeehStandort anzeigen
StandesbeamtinStadtverwaltung, Zimmer 056 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-155
Telefax: 03425 8560-159
E-Mail:
Ines SchubertStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 054 d // E // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560153
Telefax: 03425 8560-03425 8560-159
E-Mail:
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