Wurzener Land

Ladenöffnungszeiten

Allgemeine Informationen

Um welche Uhrzeit, an welchen Tagen Einzelhandelsunternehmen im Freistaat Sachsen öffnen können bzw. geschlossen bleiben müssen, regelt das Sächssiche Ladenöffnungszeitengesetz.

§ 3 Öffnungszeiten (SächsLadÖffG)

Montags bis sonnabends dürfen Verkaufsstellen von 06:00 bis 22:00 Uhr öffnen. Am 24. Dezember dürfen Verkaufsstellen, sofern dieser Tag auf einen Werktag fällt, von 06:00 bis 14:00 Uhr öffnen.

Die Aufsichtüber die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften, mit Ausnahm des § 10 (Arbeitszeiten an Sonn-und Feiertagen), obliegt den Gemeinden.

Für bestimmte Verkaufsstellen, z.B. Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen an Personenbahnhöfen und Flughäfen, für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen, sowie für den Verkauf an bis zu 4 Sonntagen im JAhr gelten Ausnahmeregelungen.

Zuständige Stelle

-Gewerbeangelegenheiten- Stadtverwaltung Wurzen

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Rechtsgrundlage
  • Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - SächsLadÖffG
Bemerkungen

Die Entscheidung über die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen durch Bäcker, Blumengeschäfte, Verkaufsstellen für Milcherzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften oder in Kur- und Erholungsorten ist durch die Handeltreibenden der zuständigen Behörde mitzuteilen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Diana HenkeStandort anzeigen
Fachdienstleitung für folgende Bereiche: * Bußgeldstelle * Brand- und Katastrophenschutz * Ordnung und Sicherheit, Sondernutzungen * Untere VerkehrsbehördeStadtverwaltung, Zimmer 051 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-131
Telefax: 03425 8560-139
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