Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen.
Durch die Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt veranlassen.