Wurzener Land

Großraum- und Schwerlastverkehr

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

Besonders die Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten bedarf vorhergehender, sorgfältiger Planung. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.

Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
  • Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.
Verfahrensablauf

Antrag

Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung.

Wenn Sie VEMAGS zum ersten Mal benutzen, wenden Sie sich bitte an die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. Sie führt mit Ihnen zusammen die Registrierung durch und unterstützt Sie direkt am Telefon bei der Bedienung des Programms. Die LISt GmbH ist in Sachsen der zentrale Ansprechpartner in allen Anwendungsfragen der Antragsteller, der Genehmigungs- und Anhörungsbehörden sowie der Polizei. 

Telefon: 037207 832-652 (Herr Eckhardt)

Daneben ist die Antragstellung auch per Post oder Fax möglich. Hierfür müssen Sie das vorgeschriebene Formular nach der RGST verwenden, welches Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erhalten. Es wird dennoch empfohlen, den Antrag über VEMAGS einzureichen, da es den Aufwand für Sie und die Behörde verringert und Ihr Antrag gegebenenfalls auch schneller bearbeitet werden kann.

Prüfung

Die Straßenverkehrsbehörde setzt sich mit allen vom Transport beziehungsweise von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Ansprechpartner in Verbindung. Nachdem alle Stellungnahmen vorliegen, trifft die Behörde eine Entscheidung und legt mögliche Auflagen und Bedingungen für den Transport fest. Sie erhalten in elektronischer Form Ihre Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung.

Genehmigung

Die Genehmigung können Sie auf unterschiedlichen Wegen erhalten: 

  • elektronisch signierter Bescheid per VEMAGS
  • Postweg
  • Fax 

Den Genehmigungsbescheid müssen Sie beim Transport mitführen und für mögliche Kontrollen bereithalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Straßenverkehrsbehörde muss eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung vorliegen. Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO beantragen möchten, ist eine Genehmigung nach § 70 StVZO notwendig. Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.

Welche Gebühren fallen an?

EUR 10,20 bis EUR 767,00 (aufwandsabhängig)

https://gebuehrenrechner.vemags.de/

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei Wochen. Bei größeren Transporten und damit verbundenen statischen Nachrechnungen kann dies auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage
Bemerkungen

VEMAGS® ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. Dieses Produkt wird hier im VEMAGS®-Portal als (Fach-)Anwendung VEMAGS® bezeichnet.

VEMAGS® steht als Akronym für das „VErfahrensMAnagement für Großraum- und Schwertransporte.

VEMAGS® ist ein eGovernment-Produkt unter Federführung des Bundeslandes Hessen. Es wurde ein Verfahren von hoher Wirtschaftlichkeit geschaffen. Wichtigstes Kennzeichen ist dabei die Eingabe der Daten durch die Antragsteller und verwaltungsseitig die Bearbeitung des kompletten Vorgangs über das Internet. Am Ende steht ein digitaler Genehmigungsbescheid, den auch die Polizei als Kontrollbehörde 24 Stunden am Tag einsehen kann, was zu erheblicher Vereinfachung bei nächtlichen Kontrollen und weniger Stilllegungen von Transporten geführt hat. Dies nutzt der Verkehrssicherheit und der Wirtschaft.


zuklappenAnsprechpartner/in
Maren HänseStandort anzeigen
Untere VerkehrsbehördeStadtverwaltung, Zimmer 058 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-177
Telefax: 03425 8560-139
E-Mail:
Patrick GrafStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 57 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
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