Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straße ist gemäß § 14 SächsStrG jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet. Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist gemäß § 18 Abs. 1 SächsStrG Sondernutzung.
Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Stadt Wurzen.
Sind aufgrund der Sondernutzung Sperrmaßnahmen des öffentlichen Verkehrsraumes notwendig, so ist gleichzeitig ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen.
Gerüststellung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten,
- schriftlich per Post oder
- online.
Nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages erhält der Antragsteller im Vorfeld per E-Mail oder Fax die Genehmigung.
Das Original der Genehmigung und den Kostenbescheid erhält der Antragsteller mit der Post.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Wurzen
Sachbereich Straßenverwaltung
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung/Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 18 Sächsisches Straßengesetz.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenbemessung erfolgt auf der Basis der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung.
Bearbeitungsdauer
14 Tage oder nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage
§ 18 SächsStrG in Verbindung mit § 45 Abs. 6 StVO
RSA
Sondernutzungssatzung der Stadt Wurzen
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Sondernutzungserlaubnis
Kosenbescheid
Ansprechpartner/in
Maren Hänse![]() | |
Untere VerkehrsbehördeStadtverwaltung, Zimmer 058 // EG Friedrich-Ebert-Straße 2 04808 Wurzen Telefon: 03425 8560-177 Telefax: 03425 8560-139 E-Mail: m.haense@wurzen.de |