Wurzener Land

Gaststättenbetrieb – Überwachungspflichtige Tätigkeit

Allgemeine Informationen

Ist der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt, hat die Gemeinde unverzüglich nach der gemäß § 2 Abs. 1 SächsGastG erstatteten Anzeige die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. Zu diesem Zweck sind zeitgleich mit der Anzeige folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Insolvenzgerichtes
  • Nachweis Auskunft aus dem vom zuständigen Vollstreckungsgericht geführten Schuldnerverzeichnis
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

 Bei juristischen Personen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister
  • Kopie des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung

Auf Verlangen bescheinigt die Gemeinde die Ergebnisse aus der Überprüfung.

Zuständige Stelle

-Gewerbeangelegenheiten- Stadtverwaltung Wurzen

Bitte beachten Sie die notwendige Terminvereinbarung!

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • IHK-Unterrichtung bzw. Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf
  • Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers

Wird die gemäß §14 GewO Anzeige persönlich erstattet, muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei einer Anzeige durch einen Bevollmächtigten, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • Für die einzureichenden Unterlagen: nach den Gebührenordnungen der ausstellenden Behörden bzw. Verwaltungskostenregelungen
  • Für die Zuverlässigkeitsbescheinigung der Gaststättenbehörde: 10,00 € bis 20,00 €
  • Für die Gaststättenanzeige(Gewerbeanmeldung): 15,00 € bis 50,00 €
Zahlungsarten
  • Barzahlung
Rechtsgrundlage
  • Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen i.V.m. Sächsischem Kostenverzeichnis

zuklappenAnsprechpartner/in
Bernadett WagnerStandort anzeigen
FachdienstleiterinAmt / Bereich
Fachbereich BürgerdiensteFachdienst Bürgerbüro (Leitung)
Stadtverwaltung, Zimmer 44 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560150
Telefax: 03425 8560159
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Aufgaben:
Meldewesen
Standesamt
Gewerbeamt

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