
Wenn ein Wertgegenstand (das heißt, ein Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 €) gefunden wird, muss dieser Fund abgegeben werden. Anlaufstelle ist das Fundbüro der Stadt Wurzen. Dort wird die Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien des Finders werden festgehalten, da dieser unter Umständen später Ansoruch auf Finderlohn hat oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Bei verlorengegangener Geld- oder Kreditkarte sollten Sie sofort Ihre Karte sperren lassen.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei der Fundsache um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Wurzen selbst Eigentümerin der Sache.
Meldet der Finder Finderlohn an und einigen sich der Besitzer und der Finder nicht, bleibt der Fundgegenstand so lange in der Verwahrung der Stadt Wurzen.
Diese Fundsachen werden dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Wurzen.
Es entstehen Verwahrungsgebühren, siehe "anfallende Gebühren".
