Wurzener Land

Fundbüro - allgemeine Hinweise

Allgemeine Informationen

Fundsachen © Stadt Wurzen

Wenn ein Wertgegenstand (das heißt, ein Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 €) gefunden wird, muss dieser Fund abgegeben werden. Anlaufstelle ist das Fundbüro der Stadt Wurzen. Dort wird die Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien des Finders werden festgehalten, da dieser unter Umständen später Ansoruch auf Finderlohn hat oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Bei verlorengegangener Geld- oder Kreditkarte sollten Sie sofort Ihre Karte sperren lassen.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei der Fundsache um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Wurzen selbst Eigentümerin der Sache.

Meldet der Finder Finderlohn an und einigen sich der Besitzer und der Finder nicht, bleibt der Fundgegenstand so lange in der Verwahrung der Stadt Wurzen.

Diese Fundsachen werden dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Wurzen.

Es entstehen Verwahrungsgebühren, siehe "anfallende Gebühren".

An wen muss ich mich wenden?

Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Mitarbeiterin des Fundbüros der Stadtverwaltung Wurzen auf.

Zuständige Stelle

-Fundbüro- Stadtverwaltung Wurzen

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di.  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi.  geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitt an die Mitarbeiterin des Fundbüros.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr

Bei Abholung durch den Verlierer wird gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Wurzen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig.

Es besteht ggf. Anrecht auf Finderlohn.

Den Finderlohn kann nur derjenige persönlich abholen, der auch den Fund angezeigt hat.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der Stadt Wurzen erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der Stadt Wurzen angemeldet hat.

Die Herausgabe der Sache kann verweigert werden, bis die eventuell entstandenen Aufwendungen beglichen wurden.

Rechtsgrundlage

§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Finder hat die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, zurück zu bekommen. Sollte der Finder dies nicht wünschen, werden die Fundsachen bei der allgemeinen Versteigerung mit versteigert.


zuklappenAnsprechpartner/in
Ria ZanderStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich Bürgerdienste › Assistenz FB Bürgerdienste
Stadtverwaltung
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560148
E-Mail:
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