Wurzener Land

Ehefähigkeitszeugnisse

Allgemeine Informationen

Eine Ehefähigkeitszeugnis wird von deutschen Staatsangehörigen benötigt, um im Ausland eine Ehe schließen zu können.

Auch ausländische Bürger benötigen für die Eheschließung in Deutschland ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis.

Zuständige Stelle

-Standesamt- Stadtverwaltung Wurzen

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen und Urkunden für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendig sind, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie dazu persönlich im Standesamt nach.

Welche Gebühren fallen an?
  • 65,00 Euro Antragstellung (abweichende Gebühren bei Auslandsbeteiligung)

 

Zahlungsarten
  • Barzahlung, EC-Karte

zuklappenAnsprechpartner/in
Angelika BreitkreuzStandort anzeigen
StandesbeamtinStadtverwaltung, Zimmer 054 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-154
Telefax: 03425 8560-159
E-Mail: E-Mail:
Katrin ZeehStandort anzeigen
StandesbeamtinStadtverwaltung, Zimmer 056 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-155
Telefax: 03425 8560-159
E-Mail:
Ines SchubertStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 054 d // E // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560153
Telefax: 03425 8560-03425 8560-159
E-Mail:
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