Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) enthält Informationen darüber, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Der Auszug kann auch als "gewerberechtliches Führungszeugnis" angesehen werden.
Ein Gewerbezentralregisterauszug wird beispielsweise im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit vor der Genehmigung eines Gewerbes verlangt.
Der Antrag ist zu stellen
- bei natürlichen Personen bei der Meldebehörde des Wohnortes des Betroffenen
- bei juristischen Personen bei der Meldebehörde des Sitzes der Betriebsstätte.
Der Antrag wird von dort an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Bei der Beantragung müssen Sie angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchen z. B. Ausschreibung, Gewerbeerlaubnis etc. Sollte der Registerauszug an eine Behörde geschickt werden, ist deren genaue Bezeichnung bei Antragstellung mitzuteilen.
Eine elektronische Antragsstellung ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz möglich. Hierzu wird die Online-Ausweis-Funktion (eID) des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels genutzt. Nähere Informationen und Antragstellung unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.