Wurzener Land

Ausnahmegenehmigung nach § 46 für Pflegedienste

Allgemeine Informationen

Zertifizierte ambulante Pflegedienste können ab sofort eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO beantragen.

Die Ausnahmegenehmigung gilt für den Verwaltungsbereich Große Kreisstadt Wurzen und berechtigt 

  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Z286, 290.1 StVO) angeordnet ist,
  • an Stellen, an den das absolute Haltverbot im Rahmen der Straßenreinigung (Z283/ZZ1060-31/Straßenreinigung/ZZ Datumsanzeige)  angeordnet ist,
  • an Parkscheinautomaten,
  • auf Parkplätzen für Bewohner,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Z 325.1 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

bis zu 0,5 h zu parken

sofern keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.

  • Die Ankunftszeit ist durch die Einstellung auf einer Parkscheibe (§ 13 Abs. 2 Nr. 2) nachzuweisen.
  • Diese Ausnahmegenehmigung ist im Fahrzeug mitzuführen und der Ausweis ist gut sichtbar hinter der Frontscheib  im Fahrzeug auszulegen.
  • 1 Ausnahmegenehmigung gilt für 1 Fahrzeug.

HINWEISE

  • Von der Ausnahmegenehmigung darf nur unter Beachtung der Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (§ 1 StVO) Gebrauch gemacht werden.
  • Eine Fahrbahnrestbreit von mind. 3.05 m ist zu gewährleisten.
  • Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Halten oder Parken auf Gehwegen.
  • Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Halten oder Parken innerhalb der durch Zeichen 283 StVO (absolutes Haltverbot) gekennzeichneten Verbotsstrecken.
  • Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder dessen Nahbereich. 
  • Das Nutzen von Parkplätzen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für Blinde ist nicht zulässig.
  • Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für die Begleitung bei Arztbesuchen oder Einkäufen.
  • Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Sie wird widerrufen, wenn der Parkberechtigte die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet, wenn der Grund für die Genehmigung entfällt oder die Genehmigung missbraucht worden ist ohne Rückerstattung der Gebühr. Missbrauch kann außerdem nach § 49 StVO verfolgt werden. 

Der Ausweis gilt von 6.00 bis 20.00 Uhr! 

Der Original-Ausweis muss im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden. 

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) 

Verfahrensablauf

Antragsvoraussetzungen

Ambulante Pflegedienste, wenn sie einen Versorgungsvertrag nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Pflegekasse haben

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • ein formloses Antragsschreiben mit Begründung Ihres Anspruchs,
  • Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibers,
  • den Versorgungsvertrag nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Pflegekasse,
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1

Bei Antragstellung per E-Mail oder Post, übermitteln Sie uns bitte jeweils eine Kopie beziehungsweise einen Scan der vorzulegenden Dokumente. 

Fristen und Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa zwei Wochen.

Ablauf und Verfahren

Den Antrag können Sie per E-Mail, postalisch sowie im Rahmen eines Termines stellen.

Antrag mit Termin

  • Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen (Siehe Vorzulegende Unterlagen/Formulare).
  • Einen Termin in der Straßenverkehrsbehörde können Sie per E-Mail an m.haense@wurzen.de oder p.graf@wurzen.de erfragen.

Antrag per E-Mail 

  • Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen inklusive eines formlosen, unterschriebenen und eingescannten Antrags zusammen (Siehe vorzulegende Unterlagen/Formulare).
  • Bitte beachten Sie, dass die Anhänge in einer E-Mail nicht größer als 10 MB sein dürfen.
  • Der Antrag kann per E-Mail an verkehrsbehoerde@wurzen.de gestellt werden. 

Antrag per Post

  • Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen inklusive eines eines formlosen, unterschriebenen Antrags zusammen (Siehe Vorzulegende Unterlagen/Formulare).
  • Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen per Post an die Stadtverwaltung Wurzen, Untere Straßenverkehrsbehörde, Fr.-Ebert-Str. 2, 04808 Wurzen. 

Beantragung durch eine bevollmächtige Person

Sie können den Antrag auch durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtige Person im Rahmen eines Termines stellen lassen.

Die Vollmacht kann formlos erklärt werden. Sie muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der Vollmachtgeberin/ des Vollmachtgebers und Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der/des Bevollmächtigten enthalten. Vergessen Sie das Datum und Ihre Unterschrift auf der Vollmacht nicht. 

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Wurzen

Untere Verkehrsbehörde

Fr.-Ebert-Str. 2

04808 Wurzen


zuklappenAnsprechpartner/in
Maren HänseStandort anzeigen
Untere VerkehrsbehördeStadtverwaltung, Zimmer 058 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-177
Telefax: 03425 8560-139
E-Mail:
Patrick GrafStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 57 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560158
Telefax: 03425 8560158
E-Mail:
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