Wurzener Land

Anmeldung Lebenspartnerschaft

Allgemeine Informationen

 Lebenspartnerschaft © Fotolia

  • Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft muss beim Standesamt des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes der Partner erfolgen.
  • Die Anmeldung muss persönlich von beiden Verlobten durchgeführt werden,
  • ist einer der Verlobten oder sind beide Verlobte verhindert, kann die Anmeldung auch mit Vollmacht durchgeführt werden.
  • Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist 6 Monate gültig.
  • Welche Unterlagen und Urkunden bei der Anmeldung der Lebenspartnerschaft vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie dazu persönlich im Standesamt nach.

 

Termine werden ausschließlich vom Standesamt Wurzen festgelegt. Die Anmeldung zur Lebenspartnerschaft und Terminvergabe kann frühestens 6 Monate (taggenau ) vor dem Trauungstermin erfolgen. Wenn am errechneten Tag keine Sprechzeiten angeboten werden, ist am darauf folgenden Sprechtag die erste Anmeldungsmöglichkeit. 

 

Brautpaare, die Ihren Wohnsitz nicht im Standesamtsbezirk der Stadt Wurzen haben, müssen sich natürlich bei Ihrem Wohnortstandesamt anmelden. Die Terminabsprache kann telefonisch unter den Standesämtern oder nach Vorlage einer Anmeldebescheinigung erfolgen.

Da die Anmeldung der Lebenspartnerschaft sehr umfangreich ist, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein (mind. 45 min).

Zuständige Stelle

-Standesamt- Stadtverwaltung Wurzen

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr . 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen und Urkunden bei der Anmeldung der Lebenspartnerschaft vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie dazu persönlich im Standesamt nach.

Welche Gebühren fallen an?

40,00 Euro Anmeldung ( abweichende Gebühren bei Auslandsbeteiligung)


10,00 Euro Lebenspartnerschaftsurkunde


70,00 Euro Lebenspartnerschaft außerhalb der Öffnungszeiten

100,00 Euro Raummiete bei Lebenspartnerschaft in den Schlössern Wurzen oder Thammenhain

19,50 Euro zusätzliche Verwaltungsgebühr für Schloss Wurzen

45,00 Euro zusätzliche Verwaltungsgebühr für Schloss Thammenhain

Diese Gebühren gelten nur im Freistaat Sachsen entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung personenstandsrechtlicher und familienrechtlicher Vorschriften, Anlage zur § 3 Abs. 1.

Zahlungsarten
  • Barzahlung, EC-Karte
Was sollte ich sonst noch wissen?

Eheschließungen werden werktags und samstags, jedoch nicht an Sonn-und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. durchgeführt. Die Eheschließungen an den Samstagen finden im Wechsel im Trauzimmer der Stadtverwaltung und im Schloss Wurzen statt. Informationen zu konkreten Terminen erhalten Sie von den Mitarbeitern des Standesamtes.


zuklappenAnsprechpartner/in
Angelika BreitkreuzStandort anzeigen
StandesbeamtinStadtverwaltung, Zimmer 054 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-154
Telefax: 03425 8560-159
E-Mail: E-Mail:
Katrin ZeehStandort anzeigen
StandesbeamtinStadtverwaltung, Zimmer 056 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-155
Telefax: 03425 8560-159
E-Mail:
Ines SchubertStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 054 d // E // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560153
Telefax: 03425 8560-03425 8560-159
E-Mail:
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