Wurzener Land

Gewerbeummeldung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei folgenden Behörden erfolgen:

  • bei dem zuständigen Ordnungsamt in der Gewerbeabteilung (§ 14 GewO) durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
  • beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muß schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
  • beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form (§ 138 AO),
  • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
  • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
  • bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
  • bei der Handwerkskammer.

Die Gewerbeummeldung kann entweder schriftlich auf einem Vordruck (Anlage 2 zu § 1 Satz 1 Nr. 2 Gewerbeanzeigenverordnung) oder mit einem gültigen Ausweis direkt bei der für Sie zuständigen Gewerbebehörde vorgenommen werden.

Sie müssen das Gewerbe bei der für Sie zuständigen Gewerbebehörde ummelden. Durch die Anzeige bei der Gewerbebehörde werden alle anderen notwendigen Ummeldungen automatisch erledigt.

An wen muss ich mich wenden?
Bitte beachten Sie die notwendige Terminabspache!
 
Friedrich-Ebert-Str. 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-150
Telefax03425 8560119
E-Mail: b.wagner@wurzen.de
Homepage: ww­w.wur­zen.de

 

Mo., Fr. 9-12 Uhr
Di. 9-12 Uhr + 13-18 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 9-12 Uhr + 13-16 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Welche Gebühren fallen an?

Die Gewerbeummeldung ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung.

  • Gebühren 25 Euro
Zahlungsarten
  • Barzahlung, EC-Karte
Anträge / Formulare

Siehe Anhang Formulare

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