Sitzungsergebnisse des Stadtrates
Stadtratssitzung 11. Februar 2025
Ergebnisse der Sitzung vom 11. Februar 2025
- Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Wurzen
Berichterstattung Oberbürgermeister Marcel Buchta
Für das Ehrenamtes der/des Gleichstellungsbeauftragten hat sich Ute Töpler beworben. Ute Töpler hatte das Ehrenamt bereits 2024 inne und konnte dies zunächst aus privaten Gründen nicht weiter ausüben. Mittlerweile hat sich die Situation geändert und sie würde aufbauend auf den bereits gesammelten Erfahrungen und ihrer Motivation dieses Ehrenamt wieder übernehmen.
Der Stadtrat der Stadt Wurzen bestellte Ute Töpler zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Wurzen.
- Bestellung der Stellvertretungen des Oberbürgermeisters für die Leitung der Verwaltungsgeschäfte im Verhinderungsfall
Berichterstattung Oberbürgermeister Marcel Buchta
Auf der Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Wurzen kann der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat einen oder mehrere geeignete Bedienstete bestellen, die ihn im Falle seiner Verhinderung in Verwaltungsangelegenheiten vertreten. Dem Stadtrat werden folgende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung als Vertretung vorgeschlagen. Die Vertretung soll entsprechend der aufgeführten Reihenfolge gelten:
- Kristin Koch
- Sissy Zimmer
- Nancy Markwart
- Marek Hildebrandt
- Michael Zerbs
Der Stadtrat der Stadt Wurzen stimmt der Bestellung der genannten Bediensteten als Stellvertreter des Oberbürgermeisters für die Leitung der Verwaltungsgeschäfte im Verhinderungsfall mit sofortiger Wirkung zu.
Der Vorsitz im Stadtrat, die Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse sowie die Repräsentation der Stadt verbleiben im Verhinderungsfall des OBM bei den bestellten Stellvertretern aus der Mitte des Stadtrats.
- Satzung der Großen Kreisstadt Wurzen über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)
Berichterstattung: Lisa Döring
Die Entschädigungssatzung regelt unter anderem auch die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer. Damit auch künftig genügend Wahlhelfer gewonnen werden können, soll die Wahlhelfer-Entschädigung attraktiver gestaltet werden.
Die letzte Anpassung der Satzung stammt aus dem Jahr 2014. Festgeschrieben waren für die Mitglieder der Wahlvorstände 40,00 € Erfrischungsgeld pro Wahltag. Eingesetzte Mitarbeiter der Stadtverwaltung
konnten zwischen Erfrischungsgeld und einer Arbeitsfreistellung wählen. Für Letztgenanntes war Bedingung, dass die Einsatzzeit länger als 8 Stunden betrug.
In der neuen Satzung sollen der unterschiedliche Aufwand verschiedener Funktionen sowie der größere Aufwand bei mehreren gleichzeitig stattfindenden Wahlen berücksichtigt werden.
Folgende Änderungen wurden dem Stadtrat in Bezug auf den Einsatz als Wahlhelfer/Wahlhelferin vorgeschlagen:
- städtische Mitarbeiter können zwischen Erfrischungsgeld und einer Zeitgutschrift in Höhe der tatsächlich geleisteten Zeit wählen.
- Für Personen, die sich als Reserve bereithalten, soll es eine Entschädigung geben. Eine gewisser Reservepool ist für eventuelle kurzfristige Ausfälle immer erforderlich.
Die Stadtverwaltung rechnet hier nicht mit einer Erhöhung der Ausgaben, da eingeschätzt wird, dass sich der überwiegende Anteil der Mitarbeiter für die Zeitgutschrift entscheidet.
Weitere vorgeschlagene Änderungen:
- Das Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohner wird von 20,00 € auf 30,00 € erhöht und somit an das Sitzungsgeld von Stadträten und Ortschaftsräten angelichen
Der Stadtrat der Stadt Wurzen stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zu.
- Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans "Wohn- und Geschäftszentrum An der kleinen Sternwarte" in einen qualifizierten Bebauungsplan - Aufstellungsbeschluss
Berichterstattung: Stadtplanerin Konstanze Neudert
Da in einem Ladengeschäftes in der verlängerten Schillerstraße ein Fitness-Center betrieben wird, muss der vorliegende Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohn- und Geschäftszentrum An der kleinen Sternwarte“ geändert werden. Der Plan stammt aus dem Jahr 1994 und wurde aufgrund von jetzt nicht mehr gültigen Gesetzen erstellt. Jetzt soll ein qualifizierter Bebauungsplan erstellt werden. Dieser beinhaltet auch ein Lärmgutachten.
Dem Stadtrat wurde vorgeschlagen, gleichzeitig auch das Sondergebiet „Einzelhandel“ im Erdgeschoss der Rosa-Luxemburg-Straße 11 aufzuheben und stattdessen ein Mischgebiet festzusetzen (wie in allen anderen Bereichen des Gebietes). In der Rosa-Luxemburg-Straße 11 wurden, nach Auszug des TiP-Marktes, Senioren-Appartements eingerichtet.
Die Planungskosten tragen anteilig die Antragsteller des Fitness-Centers.
Der Stadtrat stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu.
- Lärmaktionsplanung der Stadt Wurzen
Berichterstattung: Stadtplanerin Konstanze Neudert
Gemäß gesetzlicher Vorgabe sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr kartierungspflichtig. Berechnet werden die Höhe der Geräuschbelastungen und die Zahl der dadurch betroffenen Menschen.
Die 2022 für Wurzen erhobenen Daten wurden Anfang 2023 auf der Website des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), im Amtsblatt, auf der Homepage der Stadt Wurzen sowie im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen veröffentlicht.
Dadurch wurde eine Diskussion mit betroffenen Bürgern angeregt. Drei Bürger meldeten sich per Email. Diese wohnen außerhalb des kartierten Bereichs und sind somit nicht unmittelbar betroffen.
Dennoch schlägt die Stadtverwaltung dem Stadtrat vor, sich für einen Lärmaktionsplan mit Maßnahmen für die Immisssion, im Zusammenhang mit dem 2. Bauabschnitt des grundhaften Ausbaus der Kantstraße, zu entscheiden.
Der Stadtrat stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu.