Aus der Wurzener Baumschutzsatzung soll die Gehölzschutzsatzung werden. Doch nicht nur der Name ändert sich. Auch inhaltlich soll es Neuerungen geben.
Aufgrund der Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes wird den Kommunen die Neufassung der Satzung zum Schutz von Gehölzen empfohlen. Für die Kommunen gibt es keine Pflicht zum Erlass einer entsprechenden Vorschrift, doch die Stadt Wurzen folgt dem Vorschlag und passt die kommunalen Regelungen entsprechend an. Bis zum 11. Juli kann der Satzungsentwurf während der Öffnungszeiten in Zimmer 219 der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Wichtigste Änderung dürfte der erweiterte Schutz von Baumarten sein.
So werden bislang bestimmte Bäume, die sich auf bebauten Grundstücken befinden, von der Satzung nicht erfasst und geschützt. Das betrifft z.B. Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden, abgestorbene Bäume sowie alle Bäume mit einem Stammumfang von unter einem Meter (gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter).
Künftig müssen auch dafür Anträge gestellt werden.
Ist die neue Gehölzschutzsatzungen beschlossen, ist sie von allen zu beachten, die im jeweiligen Gemeindegebiet eine Baumfällung planen. Die in der Satzung getroffenen Regelungen binden daher gleichermaßen
die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen sowie die Träger öffentlicher Belange. Hierzu gehören die Behörden des Freistaates Sachsen ebenso wie die jeweilige Gemeinde selbst.