Wurzener Land

Sondernutzung/Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum

Allgemeine Informationen

Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen ist gemäß § 14 SächsStrG jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet. Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist gemäß § 18 Abs. 1 SächsStrG Sondernutzung.

Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Stadt Wurzen.

Sind aufgrund der Sondernutzung Sperrmaßnahmen des öffentlichen Verkehrsraumes notwendig, so ist gleichzeitig ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten,
  • schriftlich per Post oder
  •  online.

Nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages erhält der Antragsteller im Vorfeld per E-Mail oder Fax die Genehmigung.

Das Original der Genehmigung und den Kostenbescheid erhält der Antragsteller mit der Post.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Wurzen
Sachbereich Straßenverwaltung
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung/Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 18 Sächsisches Straßengesetz

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenbemessung erfolgt auf der Basis der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung.

Bearbeitungsdauer

14 Tage oder nach Vereinbarung

Rechtsgrundlage

§ 18 SächsStrG in Verbindung mit § 45 Abs. 6 StVO
RSA
Sondernutzungssatzung der Stadt Wurzen

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Sondernutzungserlaubnis
Kostenbescheid


zuklappenAnsprechpartner/in
Lisa-Marie ThieleStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 57 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-176
Telefax: 03425 8560-139
E-Mail:
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