Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen ist gemäß § 14 SächsStrG jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet. Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist gemäß § 18 Abs. 1 SächsStrG Sondernutzung.
Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Stadt Wurzen.
Sind aufgrund der Sondernutzung Sperrmaßnahmen des öffentlichen Verkehrsraumes notwendig, so ist gleichzeitig ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen.
Sondernutzung/Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten,
- schriftlich per Post oder
- online.
Nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages erhält der Antragsteller im Vorfeld per E-Mail oder Fax die Genehmigung.
Das Original der Genehmigung und den Kostenbescheid erhält der Antragsteller mit der Post.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Wurzen
Sachbereich Straßenverwaltung
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung/Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 18 Sächsisches Straßengesetz
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenbemessung erfolgt auf der Basis der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung.
Bearbeitungsdauer
14 Tage oder nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage
§ 18 SächsStrG in Verbindung mit § 45 Abs. 6 StVO
RSA
Sondernutzungssatzung der Stadt Wurzen
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Sondernutzungserlaubnis
Kostenbescheid
Ansprechpartner/in
Lisa-Marie Thiele![]() | |
Stadtverwaltung, Zimmer 57 // EG Friedrich-Ebert-Straße 2 04808 Wurzen Telefon: 03425 8560-176 Telefax: 03425 8560-139 E-Mail: l-m.thiele@wurzen.de |