Wurzener Land

Personalausweis

Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Alle Deutschen, die in Wurzen ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis im Bürgeramt der Stadtverwaltung beantragen.
Der Ausweis muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.

Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr beantragen.
Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist dieses nachzuweisen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre.

Seit dem 01.11.2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Dieser ist mit einem Chip versehen und bietet neben der Funktion als amtliches Ausweisdokument folgende Zusatzfunktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion bzw. eID),
  • qualifizierte elektronische Signatur (freiwillig; muss privat beantragt werden) und
  • hoheitliche Biometriefunktion (biometrisches Passbild, Fingerabdrücke).


Ab dem 01.08.2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken zwingend erforderlich.

Voraussetzungen

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren

 

Zahlungsarten
  • Bar, EC-Karte
Bearbeitungsdauer
  • 2 bis 3 Wochen;
  • nach Herstellung des Personalausweises wird dem Antragsteller durch die Bundesdruckerei ein PIN-Brief zugesandt, der Ausweis liegt dann i. d. R. auch zur Abholung bei der Behörde bereit
Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Verlust des Personalausweises ist umgehend der Meldebehörde persönlich mitzuteilen. Diese leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter, damit das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden kann.
Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Personalausweises der Meldebehörde mitzuteilen.
Besitzt der Personalausweis eine eingeschaltete eID-Funktion kann diese vorab auch über den Sperrnotruf Tel. 116 116 gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern.

Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und die Geburts- oder Eheurkunde mit.

Der abgelaufene Ausweis wird eingezogen.


Sollte es Ihnen durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auf Dauer unmöglich sein, die Antragstellung vorzunehmen, melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt. In diesen Fällen kann eine Befreiung von der Ausweispflicht vorgenommen werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
Dorothea FunkStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-152
E-Mail:
Jana MüllerStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 054 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560151
E-Mail:
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