Wurzener Land

Parkausweis für Schwerbehinderte (orangenen Parkausweis)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die sie berechtigt, an Stellen zu parken, an denen sonstigen Verkehrsteilnehmern das Parken nicht erlaubt ist.

Der orange Parkausweis ist bundesweit gültig. Er berechtigt nicht zum Parken auf allgemeinen Behindertenstellplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).

Er berechtigt zum Parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht,

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,
  • über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit,
  • ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • gemäß den im Zusatzausweis enthaltenen Angaben,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern


Hinweise: Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen. Bei Begrenzung der Parkzeit ist die Ankunftszeit auf einer Parkscheibe einzustellen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen – eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
Antragsteller persönlich,
Vertreter mit Vollmacht.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
durch persönliche Vorspräche während der Öffnungszeiten,
schriftlich per Post,
per E-Mail oder Fax.

Hinweise
Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.



Voraussetzungen

Die Berechtigung ist gegeben, wenn:

  • ein GdB von wenigstens 80 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule sowie die Merkzeichen "G" (erheblich gehbehindert) und "B" (Notwendigkeit der ständigen Begleitung)

    oder

  • ein GdB von wenigstens 70 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge sowie die Merkzeichen "G" und "B"

    oder

  • eine "Morbus Crohn" oder "Colitis ulcerosa" Erkrankung, bei der allein aufgrund dieser Erkrankung ein GdB von wenigstens 60 vorliegt

    oder

  • bei Stomaträgern mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung), wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.


Hinweis: Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich eventuell aus der Summe der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Original
Allg. Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allg. Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 04.06.2009
Formular
 
Nachweis, dass Voraussetzungen erfüllt sind
Dieser Nachweis kann NUR durch Stellungnahme des Sozialamtes erfolgen. (Vorlage Schwerbehindertenausweis)
Original
 
 
 
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

14 Tage oder nach Vereinbarung


zuklappenAnsprechpartner/in
Maren HänseStandort anzeigen
Untere VerkehrsbehördeStadtverwaltung, Zimmer 058 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-177
Telefax: 03425 8560-139
E-Mail:
Patrick GrafStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 57 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
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Telefax: 03425 8560158
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