Wurzener Land

Parkausweis für Schwerbehinderte (blauer Ausweis)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die sie berechtigt, an Stellen zu parken, an denen sonstigen Verkehrsteilnehmern das Parken nicht erlaubt ist.

Der blaue Parkausweis ist europaweit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken

- auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichnet sind.

Zusätzlich erleichtert der blaue Parkausweis das Parken

- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) und im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO bis zu drei Stunden mit Parkscheibe,

- über die zugelassene Parkdauer hinaus im Zonenhaltverbot (Zeichen 290 StVO), wenn das Parken zugelassen ist,

- über die zugelassene Parkdauer hinaus an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,

- in Fußgängerzonen während der Ladezeit, die für das Be- und Entladen freigegeben ist,

- ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,

- auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden,

- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

 Diese Erleichterungen gelten nur sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Berechtigte können die Parkerleichterung auch als Beifahrer nutzen - eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Beantragen können den blauen Parkausweis

- schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "aG",

- Menschen mit beidseitiger Amelie (Verlust beider Arme), beidseitiger Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an) oder vergleichbarer Funktionseinschränkungen (Verlust oder vollständige Gebrauchsunfähigkeit beider Gliedmaßen)

- blinde Menschen mit Merkzeichen "Bl",

Verfahrensablauf

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

- Antragsteller persönlich,
- Vertreter mit Vollmacht,
- gesetzlicher Vertreter.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten,
- schriftlich per Post.

Sind alle Voraussetzungen gegeben wird der Antrag bearbeitet. Der Bescheid  (Ausnahmegenehmigung) mit dem Parkausweis können persönlich während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Bei Fremdabholung bitte eine Vollmacht ausstellen.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Wurzen
Untere Verkehrsbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen

 

Voraussetzungen

Zum berechtigen Personenkreis zählen:

- schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"),
- blinde Menschen (Merkzeichen "Bl")
- Menschen mit beidseitiger Amelie (Verlust beider Arme), beidseitiger Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an) oder vergleichbarer Funktionseinschränkungen (Verlust oder vollständige Gebrauchsunfähigkeit beider Gliedmaßen) 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde VwV § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

Nachweis, dass Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Nachweis kann z. B. durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides erfolgen.

Lichtbild VwV § 46 Abs. 1

Alter Parkausweis
Nur erforderlich, wenn eine Verlängerung beantragt wird.

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
VwV-StVO
VwV Parkerleichterung sogenannte "Sachsenerlass"

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch an der jeweils zuständigen Stelle erhoben werden.

Anträge / Formulare

Siehe unten Weitere Informationen

Formulare (pdf)

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Bescheid (Ausnahmegenehmigung)

Parkausweis


zuklappenAnsprechpartner/in
Maren HänseStandort anzeigen
Untere VerkehrsbehördeStadtverwaltung, Zimmer 058 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-177
Telefax: 03425 8560-139
E-Mail:
Patrick GrafStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 57 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560158
Telefax: 03425 8560158
E-Mail:
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