Feuerwerke der Klassen II bis IV sind genehmigungspflichtig. Das Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern der Klasse III und IV darf nur von Inhabern eines Erlaubnisbescheides nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) durchgeführt werden.
Pyrotechnische Gegenstände werden nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in folgende Klassen unterteilt:
- Klasse II: Kleinfeuerwerk
- Klasse III:Mittelfeuerwerk
- Klasse IV: Großfeuerwerk
- Klasse T 1,2:Bühnenfeuerwerk
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt der Stadt Wurzen.