Wurzener Land

Fundsache gefunden

Allgemeine Informationen

Sollten Sie eine Sache in Wurzen finden, so sind Sie verpflichtet, dies dem Fundbüro der Stadt Wurzen zu melden. Alle Fundsachen können Sie direkt im Fundbüro der Stadt Wurzen abgeben.

Zuständige Stelle

-Fundbüro- Stadtverwaltung Wurzen

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di.  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi.  geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fundsache

 

Welche Gebühren fallen an?

Bei der Abgabe von Fundsachen entstehen keine Gebühren.

Rechtsgrundlage
  • §§ 965 ff BGB
Was sollte ich sonst noch wissen?

Eine Fundsache zu unterschlagen ist strafbar.  Fundsachen werden registriert und danach 6 Monate im Fundbüro aufbewahrt.
Nicht abgeholte Fundsachen werden 6 Wochen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Amtsblatt der Stadt Wurzen bekannt gemacht.

Anschließend werden nicht abgeholte Fundsachen

  • verkauft,
  • versteigert oder
  • vernichtet.

Schlüssel werden immer vernichtet.  


zuklappenAnsprechpartner/in
Susann FrömmigStandort anzeigen
SachbearbeiterinStadtverwaltung, Zimmer 052 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-142
Telefax: 03425 856049-142
E-Mail:
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