Sollten Sie eine Sache in Wurzen finden, so sind Sie verpflichtet, dies dem Fundbüro der Stadt Wurzen zu melden. Alle Fundsachen können Sie direkt im Fundbüro der Stadt Wurzen abgeben.
Fundsache gefunden
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
-Fundbüro- Stadtverwaltung Wurzen
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr
Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Fundsache
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Abgabe von Fundsachen entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlage
- §§ 965 ff BGB
Was sollte ich sonst noch wissen?
Eine Fundsache zu unterschlagen ist strafbar. Fundsachen werden registriert und danach 6 Monate im Fundbüro aufbewahrt.
Nicht abgeholte Fundsachen werden 6 Wochen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Amtsblatt der Stadt Wurzen bekannt gemacht.
Anschließend werden nicht abgeholte Fundsachen
- verkauft,
- versteigert oder
- vernichtet.
Schlüssel werden immer vernichtet.
Ansprechpartner/in
Susann Frömmig![]() | |
SachbearbeiterinStadtverwaltung, Zimmer 052 // EG Friedrich-Ebert-Straße 2 04808 Wurzen Telefon: 03425 8560-142 Telefax: 03425 856049-142 E-Mail: s.froemmig@wurzen.de |