Fundsachen, die im Fundbüro Wurzen abgegeben wurden, können durch die Eigentümer abgeholt werden.
Dokumente (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Zulassungsbescheinigungen) werden der ausstellenden Behörde übergeben. Andere Dokumente wie Geldkarten, Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Betriebsausweise etc. werden dem Aussteller übergeben.
Fundsache abholen
Allgemeine Informationen
Zuständige Stelle
-Fundbüro- Stadtverwaltung Wurzen
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr
Di. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Eigentum
- Vollmacht ( Nur erforderlich, wenn die Fundsache durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden soll.)
Zahlungsarten
- Barzahlung, Überweisung, EC-Karte
Rechtsgrundlage
- §§ 965 ff BGB
- § 971 BGB (Finderlohn)
Was sollte ich sonst noch wissen?
Fundsachen werden registriert und 6 Monate im Fundbüro aufbewahrt.
Nicht abgeholte Fundsachen werden:
- verkauft,
- versteigert oder
- vernichtet.
Schlüssel werden immer vernichtet.
Ansprechpartner/in
Susann Frömmig![]() | |
SachbearbeiterinStadtverwaltung, Zimmer 052 // EG Friedrich-Ebert-Straße 2 04808 Wurzen Telefon: 03425 8560-142 Telefax: 03425 856049-142 E-Mail: s.froemmig@wurzen.de |