Wurzener Land

Fundsache abholen

Allgemeine Informationen

Fundsachen, die im Fundbüro Wurzen abgegeben wurden, können durch die Eigentümer abgeholt werden.
Dokumente (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Zulassungsbescheinigungen) werden der ausstellenden Behörde übergeben. Andere Dokumente wie Geldkarten, Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Betriebsausweise etc. werden dem Aussteller übergeben.

Zuständige Stelle

-Fundbüro- Stadtverwaltung Wurzen

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 bis 12:00 Uhr

Di.  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mi.  geschlossen

Do. 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Eigentum
  • Vollmacht ( Nur erforderlich, wenn die Fundsache durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden soll.)
Zahlungsarten
  • Barzahlung, Überweisung, EC-Karte
Rechtsgrundlage
  • §§ 965 ff BGB
  • § 971 BGB (Finderlohn)
Was sollte ich sonst noch wissen?

Fundsachen werden registriert und 6 Monate im Fundbüro aufbewahrt.

Nicht abgeholte Fundsachen werden:

  • verkauft,
  • versteigert oder
  • vernichtet.

Schlüssel werden immer vernichtet.  


zuklappenAnsprechpartner/in
Susann FrömmigStandort anzeigen
SachbearbeiterinStadtverwaltung, Zimmer 052 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-142
Telefax: 03425 856049-142
E-Mail:
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