Wurzener Land

Bewohnerparkausweis

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wurzen hat im Badergraben, im Rosental und in der Hermann-Ilgen-Straße Bewohnerparkplätze eingerichtet. Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind und im tatsächlichen Bereich wohnen, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Der Bewohnerparkausweis gilt für ein Kalenderjahr.
Jeder Antragsteller hat Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen bei der Stadtverwaltung Wurzen, Untere Verkehrsbehörde, Friedrich-Ebert-Str. 2, 04808 Wurzen, Zimmer 226 ein.

Sie können Ihren Antrag persönlich bei uns abgeben oder zusenden.

Nach Antragsbearbeitung erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung, den Bewohnerparkausweis und den Kostenbescheid.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Wurzen
Untere Verkehrsbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen

 

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bereich der Bewohnerparkplätze gemeldet sein.

Der Antragsteller muss als Halter zugelassen sein oder das Fahrzeug muss nachweislich mit Nutzungserklärung dauerhaft genutzt werden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis
Fahrzeugschein

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 15,00 € pro Kalenderjahr zuzüglich Auslagen.

Bearbeitungsdauer

1 Woche oder nach Vereinbarung

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Anträge / Formulare

Siehe unten Weitere Informationen:
Formular (pdf)

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Ausnahmegenehmigung
Bewohnerparkausweis
Kostenbescheid


zuklappenAnsprechpartner/in
Maren HänseStandort anzeigen
Untere VerkehrsbehördeStadtverwaltung, Zimmer 058 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-177
Telefax: 03425 8560-139
E-Mail:
Patrick GrafStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 57 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560158
Telefax: 03425 8560158
E-Mail:
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