Wurzener Land

An- Ab-Ummeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen

Eine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung wird immer dann erforderlich, wenn ein Wohnungswechsel ansteht, egal ob Sie zur Stadt Wurzen zuziehen, von der Stadt Wurzen ins Ausland verziehen oder einfach nur innerhalb der Stadt Wurzen umziehen.

Abmeldung eines Wohnsitzes:

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und

  • dauerhaft ins Ausland verziehen,
  • ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder
  • einen Nebenwohnsitz aufgeben.
Verfahrensablauf

Grundsätzlich sollten Sie Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen persönlich vornehmen. Bei Familien mit Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung durchführt. Voraussetzung ist, dass Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise mitgebracht werden. Gemäß Meldegesetz sind Sie verpflichtet, jeden Wohnsitzwechsel innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Dieses gilt auch für eine Nebenwohnung.

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt / Personenstandswesen

Kontaktdaten
Stadtverwaltung, Zimmer 054 - Einwohnermeldeamt/ Personenstandswesen
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560151 und 03425 8560 152
Telefax: 03425 856049159
E-Mail:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anmeldung

Für eine Anmeldung bei der Stadt Wurzen sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
  • Wenn vorhanden: Stammbuch
  • Mietvertrag bzw. Zustimmungserklärung
  • bei Hauseigentum Vorlage Grundbuchauszug bzw. Notarvertrag

Abmeldung

Für eine Abmeldung bei der Stadt Wurzen benötigen Sie folgende Dokumente :

  • Ihren Personalausweis oder ihren Reisepass
  • Bei Kindern bis 16 Jahre ist generell bei einem Wohnungswechsel die Zustimmung beider Elternteile erforderlich

Ummeldung

Für eine Ummeldung innerhalb der Stadt Wurzen sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen :

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Kindern bis 16 Jahre ist generell bei einem Wohnungswechsel die Zustimmung beider Elternteile erforderlich
  • Mietvertrag bzw. Zustimmungserklärung
Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit.

Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden. Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Bearbeitungsdauer

Im Rahmen der Vorsprache im Einwohnermeldeamt

Anträge / Formulare

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung.


zuklappenAnsprechpartner/in
Dorothea FunkStandort anzeigen
Stadtverwaltung
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560-152
E-Mail:
Jana MüllerStandort anzeigen
Stadtverwaltung, Zimmer 054 // EG
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Telefon: 03425 8560151
E-Mail:
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