Dafür starten die Kommunen ein Gemeinschaftsprojekt in dem 2024 insgesamt 26.350 Euro für Projekte und Initiativen in den vier Partnerkommunen zur Verfügung stehen.
Ausdrücklich geht es dabei darum, die Kooperation zwischen den Vereinen sowie die öffentliche Wirksamkeit der Aktionen zu fördern.
Wichtig ist: Eingereichte Vorschläge müssen das Engagement für Gemeinsinn und Demokratie erlebbar machen. Je Antrag beträgt die Fördersumme maximal 2500 Euro.
Bedingungen für die Beantragung:
- Beschreibung der inhaltlichen Ziele, gemäß den Zielen des Gesamt-Projektes, d.h.
das Projekt/die Aktion dient vorzugsweise mehreren dieser Aspekte:
- der Aktivierung eines größeren Teils der Bürgerschaft für die demokratische Beteiligung an der Gestaltung der Zukunft des Wurzener Landes
- der Stärkung der Selbstorganisation des Vereins, zur Meinungsfindung und Ideenumsetzung
- der Unterstützung vorhandenen Engagements
- der Förderung weiterer Kompetenzen
- der Kooperation zwischen Vereinen/Gemeinschaften im Wurzener Land
- Das Projekt ist innerhalb des Jahres 2024 umsetzbar.
- Es handelt sich nicht um eine Investition.
- Es liegt eine Grobkalkulation der Kosten und der Finanzierung vor.
- Es werden Eigenleistungen bzw. weitere Finanzierungsquellen nachgewiesen.
Zum Verfahren:
- Prüfung der Anträge durch die Stabsstelle bis Ende April
- Diskussion und Präsentation der Projekte im Projektbeirat am 16. Mai 2024
- Zuschlag Ende Mai 2024 durch die Bürgermeister des Wurzener Landes
Folgende prüfenden Kriterien sind:
- Projekt trägt zur Stärkung des Zusammenhaltes in der Kommune / Region bei
- Projektinhalte entsprechen dem Gegenstand der aktuellen WULA-Förderrichtlinie
- Kooperation mit Dritten, d.h. mit anderen Vereinen / Personengruppen / Gemeinden werden gepflegt
- die Aktion wird umfänglich kommuniziert / beworben
- das Projekt dient der Verstetigung der Arbeit des Antragstellers
- das Projekt ist geeignet neue Unterstützer / Vereinsmitglieder zu akquirieren (neue Ideen der Vereinsarbeit)
- Nachweis weiterer Mittel (inkl. Sachleistungen)
Vorrangig sollen die Projekte umgesetzt werden, die die meisten dieser Kriterien erfüllen.
Bitte reichen Sie ihre Anträge bis zum 15.04.2024 per E-Mail an folgende Adresse ein:
c.hanspach@wurzen.de Betreff: Vereinsförderung WULA 2024
Im Bedarfsfall kann der Antrag auch schriftlich eingereicht werden.
Stadtverwaltung Wurzen
z.Hd. Frau Hanspach
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen
Formulare für den Antrag gibt es im Anhang
Es werden auch Ideenskizzen, die noch nicht alle Mindestbedingungen erfüllen, angenommen, falls noch ein weiterer Abstimmungsbedarf erforderlich ist. Fortsetzungsprojekte sind zulässig.
In jedem Fall muss mindestens ein aussagekräftiges Foto mit beigelegt werden, mit dem dann in der Aktionsraumkonferenz für das Projekt geworben wird.
An die obige Mailadresse können auch Nachfragen gerichtet werden oder Sie melden sich telefonisch unter 0177/ 2699786 oder 03425 / 8560 107
Träger des Projektes: die Kommunen des Wurzener Landes
(Wurzen, Bennewitz, Lossatal und Thallwitz)