Wurzener Land

Neue Hundesteursatzung gilt ab Januar

Mit Beschluss des Stadtrates vom 1. November 2023 erfolgte eine redaktionelle Anpassung der Hundesteuersatzung. Die neue Satzung gilt ab Ab 1. Januar 2023. Eine wesentliche Änderung betrifft die Empfänger von SGB-Leistungen. Für diese entfällt die Ermäßigung.

Meldung vom 19.12.2023
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