Wurzener Land

Bodenrichtwerte für den Landkreis beschlossen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Leipzig hat gemäß § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 für den Landkreis Leipzig beschlossen. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes.

Meldung vom 22.04.2024
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