
Einzige Voraussetzung ist wie bisher, dass die Eltern bzw. Kinder anspruchsberechtigt im Sinne des Bildungspaketes sind und in der Einrichtung des Kindes derzeit keine zentrale Mittagsversorgung angeboten wird.
Nähere Informationen dazu und welche Anbieter sich dafür bereiterklären, finden sie hier à https://www.landkreisleipzig.de/bildungs-und-teilhabepaket.html
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Die Anbieterliste wird aktualisiert, sofern dieses Verfahren von weiteren Anbieter genutzt wird.