Wie das Landratsamt mitteilt, wurden im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet die notwendigen Untersuchungen durchgeführt. Es gab keinen Hinweis auf eine Ausbreitung des Virus aus dem Seuchenobjekt hinaus.
Seit Dezember waren die Restriktionszonen (Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet) eingerichtet. Der Sperrbezirk umfasste einem Radius von ca. 3 Kilometer und das Beobachtungsgebiet einen Radius von ca. 10 Kilometern. Innerhalb der Restriktionszonen galt strikte Stallpflicht für Geflügel. Auch der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten war untersagt.
Das Landratsamt weist indes darauf hin, dass in Risikogebieten, die Aufstallpflicht weiterhin gilt.
Im Landkreis Leipzig sind dies die Verläufe der Mulde, einschließlich beider Zuflüsse Zwickauer und Freiberger Mulde, der Weißen Elster, viele Seen und Teiche. In der Allgemeinverfügung zur Aufstallung im Dokument Download finden Sie die geltenden Regelungen sowie der genaue Auflistung der Risikogebiete.
Alle Allgemeinverfügungen sowie weitere Informationen finden sie hier: https://www.landkreisleipzig.de/gefluegelpest.html